Aktuelle Corona-
Schutzverordnungen
in RLP und NRW
Düren, 14.11.2022 - Die aktuell in Nordrhein-Westfalen gültige Corona-Schutzverordnung haben wir hier für Sie angeführt.
Die aktuelle 34. Corona-Schutzverordnung für Rheinland-Pfalz ist ebenfalls seit dem 01.10.2022 gültig (bis 30.11.2022). Das Dokument haben wir hier für Sie hinterlegt
Eine gute Hilfestellung bieten die FAQ-Seiten der jeweiligen Landesbehörden:
Eine gute Zusammenstellung finden Sie auch unter dem folgenden Link der eifel.info.
Fazit: Mit den aktuellen Vorgaben ist das Vereinswandern unter den genannten Bedingungen jetzt wieder leichter möglich. Der Impfstatus ist nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme an Gruppenaktivitäten. Dies entbindet jedoch den Veranstalter nicht von der Verpflichtung, sich im Start- und Zielgebiet der Wanderung über die dort geltenden Bedingungen zu informieren. Jede Wandergruppe ist angehalten, für sich eine einvernehmliche und verantwortungsvolle Lösung des Miteinanders zu finden.
Bitte halten Sie sich überall an die gängigen Hygieneregeln.
Aus diesen auszugsweise wiedergegebenen Regelungen können die Ortsgruppen des Eifelvereins planen, unter welchen Bedingungen und ab wann wieder geführte Gruppenwanderungen erlaubt sind. Es wird allerdings empfohlen, stets zur eigenen Sicherheit entsprechende Auskünfte beim zuständigen Ordnungsamt sowohl im Start- als auch im Zielgebiet einer Wanderung einzuholen. Denn letztlich ist der Veranstalter (hier: Orts-/Jugendgruppe) verantwortlich für die Durchführung der Wanderung.
Den übersichtlichen "Coronawegweiser" des Deutschen Wanderverbandes finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Presseerklärung des Deutschen Wanderverbandes vom 12.11.2021:
"Kein weiterer Flickenteppich"
Wir wünschen Ihnen trotzdem weiterhin viel Spaß beim Wandern mit dem Eifelverein.
Bitte bleiben Sie gesund.
Dr. Petra Holz, stellv. Geschäftsführerin