Zu einer ordentlichen Vereinsführung gehören neben der Satzung Vereinsrichtlinien, die dem jeweiligen Vorstand Handlungssicherheit und Objektivität gewährleisten.
Datenschutzordnung
Auf seiner Mitgliederversammlung am 30.04.2022 hat der Eifelverein eine aktuelle Datenschutzordnung beschlossen.
Das Dokument stellen wir hier für Sie bereit:
Dateschutzordnung des Eifelvereins
Beitragsordnung
Die Delegierten der Ortsgruppen beschließen in der Mitgliederversammlung die Beitragsordnung des Eifelvereins. Es wird festgelegt, welche Jahresbeiträge pro Mitgliedsart von den Ortsgruppen an den Hauptverein zur Erfüllung seiner Aufgaben abgeführt werden.
Beitragsordnung (2023)
Versicherungen
Im Eifelverein sind alle Mitglieder ohne Zusatzkosten unfall- und haftpflichtversichert.
Bitte hier klicken!
Haftung auf Wanderwegen
Immer wieder gibt es bei unseren Wegewarten/innen Diskussionen um die Frage, wer bei einem Schaden durch die Benutzung eines Wanderweges haftet. Die neue Broschüre des Eifelvereins gibt hierzu eindeutige Auskünfte. Die (aktuelle) 12-seitige Handreichung kann hier heruntergeladen oder kostenlos über die Hauptgeschäftsstelle (ältere Druckversion) bezogen werden.
Markierungsregeln, Teil I
Auf der Tagung der Bezirkswegewarte Nord am 14.03.2012 sind einheitliche, eifelweite Markierungsregeln festgelegt worden. Diese stehen nun - aktualisiert - in einer kurzen Zusammenstellung und als "Checkliste für unterwegs" allen Wegewarten als verbindliche Richtline zur Verfügung.
Teil 1.1
Teil 1.2
Markierungsregeln, Teil II
Hier finden Sie die "Markierungs-Checkliste für unterwegs".
Teil 2
Markierungsregeln, Teil III
Unter dem Titel "BESUCHERLENKUNG FÜR WANDERWEGE - Richtlinie für die Markierung von Wanderwegen und Empfehlungen für Wegweiser und Orientierungstafeln" hat der Deutsche Wanderverband Ende 2020 einen Markierungsleitfaden herausgegeben, der neben den bereits in Teil I und Teil II behandelten Regeln weitere Empfehlungen für die Markierungsarbeit bereithält.
Teil 3
Daten- und Urheberrechtschutz
Bei einer Veröffentlichung von persönlichen Daten oder geistigen Werken (z.B. Texte, Fotos etc.) Dritter ist große Sorgfalt geboten, insbesondere bei einer Publikation im Internet. Nur allzu schnell hat man Urheberrechte verletzt und sieht sich mit Schadenersatzforderungen des Urhebers konfrontiert. Deshalb hat der Hauptverein entsprechende Hinweise erstellt, die hier heruntergeladen werden können (Langfassung). Für die Kuzfassung: hier klicken. Es handelt sich dabei lediglich um Empfehlungen, nicht um eine Rechtsberatung!
Geschäftsordnung für Bezirksgruppen
Im Eifelverein gibt es zwölf Bezirksgruppen. Die Geschäfsordnung für die Bezirksgruppen finden Sie hier.