Seit seiner Gründung im Jahre 1888 setzt sich der Eifelverein für die Belange der Eifelbevölkerung ein. Dabei ist er immer wieder gefordert, die satzungsgemäßen Ziele der Wirtschaftsförderung mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes in Einklang zu bringen. Umfangreiche Abwägungsprozesse zwischen ökonomischen und ökologischen Erfordernissen sind somit erforderlich, um letztlich in Form von Resolutionen als Fürsprecher der Eifel agieren zu können.

thumb Burg Vogelsang     Burg Vogelsang
Besucherzentrum des Nationalparks und Sicherung der Bausubstanz
Besorgt über die Zukunft der Ordensburg Vogelsang sind die Kulturwarte des Eifelvereins. Nach ihrer Ansicht ist die Ordensburg eine einmalige Chance, den Nationalpark Eifel den Besuchern mit all seinen Schönheiten zu präsentieren und mit dem Panoramablick von dort über den Urftsee, den Kermeter und die Eifelhöhen hinweg zum wiederholten Besuch einzuladen. Daher ist die sofortige Einrichtung eines Besucherzentrums des Nationalparks Eifel dort nach Rückgabe des Geländes durch die Belgier für den Eifelverein zwingend geboten.

Der Eifelverein ist seit seiner Gründung 1888 als traditioneller Sachwalter des Kulturerbes und des Denkmalschutzes in der Eifel tätig. Daher ist für ihn die Erhaltung der Gesamtanlage in ihrer baulichen Gestalt aus der Nazi-Zeit zusammen mit den unter Denkmalschutz stehenden Ergänzungen aus den 50er Jahren unverzichtbar. Das Ensemble stellt für den Eifelverein ein Dokument der Zeitgeschichte dar und macht den Größenwahn und die ideologische Verbohrtheit des NS-Regimes auch für künftige Generationen nachvollziehbar und erlebbar.

Am 31.12.2005 wird die Belgische Armee den Truppenübungsplatz und die Unterkünfte endgültig räumen. Damit wird die Ordensburg wieder voll in der Verfügungsgewalt der Bundesregierung liegen. Aber wenige Monate vor diesem Tag X herrscht immer noch keine Klarheit, wie die Anlage in den Nationalpark eingebettet werden kann und welche Gebäude künftig für welche Zwecke genutzt werden sollen. Und ungelöst ist weiter die Kernfrage, von wem die Umnutzung der Ordensburg zugunsten des Nationalparks überhaupt finanziert wird.

Daher fordert der Eifelverein von der Bundesregierung als Eigentümerin als Sofortmaßnahme, die Gesamtanlage bis zu einer endgültigen Entscheidung über die zukünftigen Nutzungen in ihrer Substanz nachhaltig zu sichern. Hier ist der dringendste Handlungsbedarf, da mit den übrigen Zivilangestellten auch allen Spezialisten, die das veraltete und unübersichtliche Ver- und Entsorgungssystem der Ordensburg kennen, von den Belgiern zum Jahresende gekündigt worden ist. Wenn die Weiterbeschäftigung dieser Spezialisten ab dem 1. Januar 2006 nicht umgehend sichergestellt wird, würde mit ihrem endgültigen Weggang das gesamte Know – How für den Betrieb verloren gehen.
(Oktober 2004)


thumb Autobahn A1    Eifelautobahn A1
Weiterbau der Eifel-Autobahn A 1 (Kurzfassung)
Die Eifel-Autobahn A 1 muss schnellstmöglich fertiggestellt werden. Darin ist sich der Eifelverein mit den Industrie- und Handwerkskammern der Region, aber auch mit den in der Aktionsgemeinschaft Pro A 1 zusammengeschlossenen Städten und Ge-meinden entlang der geplanten Trasse einig. Denn die Eifel-Autobahn bietet der Eifel und ihren Bewohnern viele neue Chancen. Wirtschaft und Tourismus werden von ihr profitieren.
Als ersten Schritt auf dem Weg zur Fertigstellung der Eifel-Autobahn und als Beweis dafür, dass endlich Taten den vielen Versprechungen der Politiker folgen, verlangt der Ei-felverein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung den umgehenden Weiterbau der Eifel-Autobahn A 1 zwischen Daun/Rengen und der Anschlussstelle Kelberg. Obwohl schon seit dem 15. Mai 1997 alle rechtlichen Voraussetzungen für dieses 5,4 km lange Teilstück der geplanten Eifel-Autobahn geschaffen sind und eine baureife Planung vorliegt, steht bis heute kein Cent zu dessen Verwirklichung bereit.
Der baureif geplante Abschnitt zwischen Daun und Kelberg könnte morgen vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr ausgeschrieben werden. Er hätte einen hohen Verkehrswert, da über die B 410 Neu einerseits Gerolstein und der dortige Brunnen-betrieb, andererseits über Kelberg der Nürburgring angeschlossen werden könnte und viele Orte damit vom Durchgangsverkehr entlastet würden.
Der Eifelverein befürchtet schon bei diesem ersten Schritt zur Eifel-Autobahn aber aktuell weitere Verzögerungen und damit eine erneute Benachteiligung der Eifel: Wegen des Maut-Desasters fehlen die zur Finanzierung der Verkehrsbauten einge-planten Einnahmen im Bundeshaushalt. Monatlich fehlen fest eingeplante Einnah-men von 156 Mio. €. Folgerichtig hat der Haushaltsausschuss des Bundestages vorläufig 530 Mio. € Ausgaben für den Straßenbau gesperrt. Wann die Sperre aufgeho-ben werden kann, weiß niemand, da der Start der Maut-Erhebung weiter völlig un-gewiss ist. Sprecher der Verkehrsministerien in Rheinland-Pfalz wie in Nordrhein-Westfalen haben daher schon zu erkennen gegeben, dass sich der Beginn von neu-en Baumaßnahmen mangels Einnahmen um den gleichen Zeitraum verzögern könne und auch laufende Maßnahmen zeitlich gestreckt werden müssten. Der Eifelverein fordert, dass für die Finanzierung der Eifel-Autobahn eine Lösung gefunden wird, die in jedem Fall einen sofortigen Weiterbau sicherstellt.
Neben dem sofortigen Baubeginn für den baureifen Teilabschnitt Daun – Kelberg ist nach Ansicht des Eifelvereins jetzt ein zügiger Abschluss der immer noch fehlenden Planfeststellungsverfahren für die übrigen Abschnitte zwischen Kelberg und Tondorf dringend geboten. Denn sonst drohen nach Ansicht des Eifelvereins weitere Verzö-gerungen beim Lückenschluss der Eifel-Autobahn.
(Beschluss des Hauptvorstandes vom 2.12.2003)

Eifelautobahn A1 [PDF, 215 KB]


Qualitätswanderwege
Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. mit insg. 75.000 Mitgliedern hat die unter "down-load" verfügbare Resolution zur Verbesserung der Qualität von Wanderwegen in Rheinland-Pfalz verfasst, um die Position der rheinland-pfälzischen Wandervereine im Zuge der touristischen Qualitätsoffensive zu definieren.
(April 2008)

Qualitätswanderwege [PDF, 65 KB]


thumb Westwall     Westwall
Der Westwall darf nicht heimlich beseitigt werden!
Seit 1957 verpflichtet das Allgemeine Kriegsfolgengesetz die Bundesrepublik, Verteidigungsanlagen zu beseitigen, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht. Ausgerechnet jetzt, in Zeiten größter Knappheit in den öffentlichen Kassen, will die Bundesregierung in Berlin 35 Mio € ausgeben, um weitere Teile des Westwalls, der 630 km langen Verteidigungsanlage aus dem Zweiten Weltkrieg von Kleve bis Weil am Rhein, zu beseitigen.

Der Eifelverein ist seit 1888 als traditioneller Sachwalter des Kulturerbes und des Denkmalschutzes im Eifelraum über die Grenzen der Bundesländer hinweg tätig. Daher hat er es in der Vergangenheit begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen wenigstens Teile des Westwalls unter Denkmalschutz gestellt hat. Der Eifelverein hat sich darüber hinaus für die Sicherung der verbliebenen Reste des Westwalls eingesetzt und gefordert, dass sie der Nachwelt erhalten und Besuchern der Eifel so weit wie möglich zugänglich gemacht werden. Leider blieben zuletzt in der Nordeifel entsprechende gemeinsame Bemühungen mit der Gemeinde Simmerath, die angeboten hatte, Bunker auf ihrem Gemeindegebiet gegen Zahlung einer Ablöse durch den Bund als Eigentum zu übernehmen, zu betreuen und als Mahnmal zugänglich zu machen, seit Jahren ohne Reaktion der zuständigen Bundesdienststellen.

Umso mehr überraschen die jüngsten Aktivitäten zur Beseitigung der geschichtsträchtigen Bunkeranlagen. Die Kulturwarte des Eifelvereins haben sich daher auf ihrer diesjährigen Fachtagung in Neuerburg mit dieser Problematik befasst. Sie sind der Ansicht, dass diese noch heute sichtbaren Spuren des mörderischen Zweiten Weltkrieges unbedingt bestehen bleiben müssen, um auch künftigen Generationen als praktischer Geschichtsunterricht und als Mahnmal zu dienen. Schließlich weist der Westwall als Zeuge aus Eisen und Beton auf die schrecklichen Folgen eines Krieges und die Bedeutung eines friedlichen Miteinanders benachbarter Völker.
April 2004


thumb 1 1116412583     Windenergieanlagen

2001: Es reicht!!!
Der Eifelverein als traditioneller Sachwalter auch für den Natur- und Landschaftsschutz im länderübergreifenden Eifelraum hat die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) in der Eifel im letzten Jahrzehnt aufmerksam verfolgt und kritisch begleitet. Eine Zwischenbilanz mit neuer Standortbestimmung ist nach über zehnjähriger Bautätigkeit angebracht.
Hatten zunächst WKA noch eine Nabenhöhe von 40 - 50 m, so sind heute WKA bis zu 100 m Höhe keine Seltenheit mehr. Zudem hat ihre Zahl hat in den letzten Jahren ganz erheblich zugenommen. Nach politischen Zielsetzungen soll die bisher installierte Leistung bereits bis zum Jahre 2005 verdreifacht werden. Damit besteht die ernsthafte Gefahr, dass die noch weitgehend naturgeprägte Landschaft der Eifel ihren Charakter verliert, indem sie industriell überformt wird. Dies belastet auch die dort wohnenden Menschen.

Im Gegensatz zur Nutzung fossiler Energieträger stellt die Windenergie zwar eine unerschöpfliche Energiequelle dar, die außerdem weder Luftschadstoffe noch Abwärme produziert. Dennoch müssen auch bei dieser Energieerzeugung die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes besonders berücksichtigt werden. Gerade dieser Aspekt spielt für den Landschaftsraum der Eifel vor allem mit Blick auf den Tourismus, der von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, eine ganz entscheidende Rolle.
Der Eifelverein ist daher der Auffassung, dass zwischenzeitlich die Anzahl und Verteilung von WKA in der Eifel die zumutbare Obergrenze erreicht haben. Er fordert deshalb die verantwortlichen Entscheidungsträger in den Kommunen und Kreisen auf, bei den Entscheidungen über WKA-Anträge besonders sensibel vorzugehen. Nicht die Aussicht auf die derzeit gesicherte Einspeisungsvergütung darf ausschlaggebend sein, vielmehr ist eine klar erkennbare Abwägung mit den berechtigten Forderungen des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar.

Die Ausweisung immer neuer Ansiedlungsstandorte lehnt der Eifelverein ab. Um negative Spätfolgen der Windenergienutzung in Form von Industrieruinen in der Landschaft zu vermeiden, fordert der Eifelverein die Betreiber von WKA zu verpflichten, diese bei Nutzungsaufgabe auf eigene Kosten zu beseitigen und die Baustelle landschaftsgerecht zu rekultivieren.
März 2001

2012: Positionspapier des Eifelvereins zum Thema regenerative Energien/Windenergie

Der Eifelverein befürwortet grundsätzlich den Ausbau von regenerativen Energien bzw. der Windenergie unter der Voraussetzung, dass dabei folgender Ansatz Anwendung findet:
1. Der mit der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien einhergehende Landschaftsverbrauch ist so gering wie möglich zu halten und über entsprechende Maßnahmen der Landespflege auszugleichen. Dabei haben Kompensationsmaßnahmen Vorrang vor Kompensationszahlungen.
2. Diese Forderungen gelten auch für Anlagen/Einrichtungen, die zur Speicherung und zum Transport von Energie dienen.
3. Neben den offiziell festgelegten Ausschlussgebieten (Naturschutzgebiete, Biospärenreservate, Nationalparks und UNESCO-Welterbegebiete) sind Natura 2000-Gebiete, Kernzonen in Naturparks sowie Waldflächen zu Tabuzonen für Windkraftanlagen zu erklären.
4. Die Steuerung der Windenergienutzung ist ausschließlich der Landes- und Regionalplanung vorzubehalten, um über diese bewährte Zentralisierung der Planungshoheit eine industrielle Überformung der Landschaft mit allen negativen Folgen für den Erlebnis- und Erholungswert der Eifel zu verhindern.
5. Die Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind so einzusetzen, dass Räume in der Eifel erhalten bleiben, die nicht technisch überformt sind und Landschaft in ihrer ursprünglichen und einmaligen Schönheit erlebbar bleibt. Dabei ist eine Sicht- und Landschaftsbildanalyse zum zwingenden Bestandteil jeder Planung und Abwägung zu machen.
6. Die im Planungsrecht verankerten Mitsprachemöglichkeiten durch die örtlichen Betroffenen (u.a. Mitglieder von Orts- und Bezirksgruppen des Eifelvereins) sind unbedingt wahrzunehmen.
7. Der Konzentration von Windenergieanlagen in Windparks ist Vorrang vor dezentralen Einzelanlagen zu geben. Dadurch wird höchste Effizienz und Flächenproduktivität bei geringstem Flächenverbrauch ermöglicht.
8. Angesichts der zu erwartenden steigenden Nabenhöhen neuer Großanlagen müssen strengere Kriterien sowie eine auch für Einzelanlagen verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden.
9. Das Repowering vorhandener Windparks ist im Genehmigungsverfahren wie eine Neuanlage zu behandeln.
10. Windkraftwerke werden abgelehnt, wenn zu deren Betrieb umweltbelastende Stoffe eingesetzt werden müssen.
11. Bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung ist der Rückbau der Anlagen sicherzustellen und die Bodenversiegelung zu beseitigen. Im Rahmen der Genehmigung muss zu diesem Zweck eine geeignete Sicherheitsleistung gefordert werden.
12. Die beste Schonung der Energieressourcen stellt die Energieeinsparung dar.

Beschluss des Hauptvorstandes vom 1.12.2012 nach mehrheitlicher Verabschiedung durch die OG-Vorsitzendenrunde vom 6.10.2012

Windenergieanlagen [PDF, 1670 KB]