Vorbehalt gegen Einschränkungen durch die Neuregelung im Landesjagdgesetz RLP
Düren, 17.10.2023 - Der Eifelverein hat aktuell auch die Geschäftsführung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine inne. In dieser Funktion haben wir die Stellungnahme des Landesverbandes zur Novellierung des Landesjagdgesetzes mit auf den Weg nach Mainz gebracht.
Die Bedenken richten sich v.a. auf die drohende Einschränkung des Betretungsrechtes auf markierten Wanderwegen in Wildruhezonen.
Was ist der Hintergrund?
Der Regelungsvorschlag im Gesetzesentwurf sieht vor, dass in den deklarierten Wildruhezonen das freie Betretungsrecht eingeschränkt und das Betreten nur auf Waldwegen, das sind die 3,5m breiten Betriebswege, erlaubt sein soll.
In einer gemeinsamen Stellungnahme der im Landesverband der Gebirgs- und Wanderverband (=anerkannter Naturschutzverband) zusammen geschlossenen Vereine wenden wir uns zum einen grundsätzlich dagegen, dass gesetzlich verbriefte Rechte (Freies Betretungsrecht lt. Bundeswaldgesetz) quasi durch private Erklärung ausser Kraft gesetzt werden können und zum, anderen dagegen, dass nun ausgerechnet, die - teils mit öffentlicher Förderung und im Rahmen der Tourismusstrategien erneuerten Wanderwegenetze quasi durch einen Federstrich "stillgelegt" werden können.
Aus diesem Grunde wird gefordert, die bisherige bewährte Regelung des gesetzlich garantierten Waldbetretungsrechts auch in Wildruhezonen beizubehalten, und zwar auch auf markierten Wanderwegen, wenn diese auf Fußwegen und -pfaden verlaufen.
Dem Landesverband gehören neben dem Eifelverein auch der Pfälzerwald-Verein, der Hunsrück- und der Westerwaldverein an.
Unsere Stellungnahme wird unterstützt vom Deutschen Wanderverband und von verschiedenen touristischen Einrichtungen.
Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme des Landesverbandes Rheinland-Pfalz.
Den Entwurf des Landesjagdgesetzes finden Sie hier.